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Uber und das EU-Recht: Informationsdienst oder Transportdienstleister?

Uber und das EU-Recht: Informationsdienst oder Transportdienstleister?

In the evolving landscape of digital platforms, a pivotal question has emerged: Should services like Uber be classified merely as "information society services" under Directive 2015/1535, or do they constitute transportation services subject to more stringent regulations? This distinction carries significant implications for how such platforms operate within the European Union.

Directive 2015/1535 defines an "information society service" as one that is:

  1. Vorgesehen für die Vergütung,
  2. Aus der Ferne,
  3.  Mit elektronischen Mitteln,
  4. Auf individuellen Antrag eines Empfängers.

Im Allgemeinen ist es den EU-Mitgliedstaaten untersagt, Beschränkungen für diese Dienste vorzuschreiben, z. B. eine vorherige Genehmigung oder Lizenzierung, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die ein spezielles Verfahren erfordern, das auch die Benachrichtigung der Europäischen Kommission einschließt.

Umgekehrt sind Transportdienstleistungen vom Geltungsbereich dieser Richtlinien ausgenommen und unterliegen besonderen Vorschriften. Die Erbringer solcher Dienstleistungen müssen unter Umständen Lizenzen und Vorabgenehmigungen einholen, und die Fahrer benötigen möglicherweise Sondergenehmigungen. Darüber hinaus können für Taxidienste Anforderungen wie visuelle Identifizierung, feste Preise, Taxameter und obligatorische Vertragsverpflichtungen gelten. Diese Vorschriften werden durch nationale Gesetze bestimmt, da es keine einheitlichen EU-Rechtsvorschriften für die Personenbeförderung gibt.

Der Aufstieg digitaler Plattformen wie Uber, die die sofortige Buchung von Personenbeförderungen ermöglichen, hat zu rechtlichen Debatten über ihre Einstufung geführt. Sind sie lediglich Vermittler, die Informationsdienste anbieten, oder sind sie vollwertige Transportanbieter? Diese Unterscheidung ist von entscheidender Bedeutung, da sie im letzteren Fall umfassenden Beförderungsvorschriften unterliegen würden, wodurch der Einwand, lediglich Informationsdienstleister zu sein, entfiele.

Der Fall Uber: Eine rechtliche Prüfung

In December 2017, the Court of Justice of the European Union (CJEU) addressed this issue in the case of *Asociación Profesional Elite Taxi v. Uber Systems Spain SL* (Case C-434/15). The case centered on whether Uber's service, which connects non-professional drivers using their own vehicles with passengers via a smartphone application, should be classified as an information society service or a transportation service.

The CJEU concluded that Uber's service is more than a simple intermediation service. The Court noted that Uber:

  1.  Bietet eine Smartphone-Anwendung, die sowohl für Fahrer als auch für Fahrgäste unverzichtbar ist,
  2. Er hat entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen, unter denen die Fahrer ihre Dienste anbieten,
  3. Bestimmt den Höchsttarif,
  4. Kontrolliert die Qualität der Fahrzeuge, der Fahrer und deren Verhalten,

Based on these factors, the Court determined that Uber's intermediation service is an integral part of an overall service whose main, primary,  component is a transport service. Consequently, Uber does not qualify as an information society service but rather as a service in the field of transport. This classification subjects Uber to national regulations governing transportation services, including potential requirements for authorization and licensing.

Es ist jedoch wichtig, dieses Urteil nicht auf alle digitalen Plattformen zu verallgemeinern. Die Einstufung einer Plattform hängt von spezifischen Kriterien ab. Der EuGH hat in anderen Fällen anders entschieden, z. B. im Fall von AirBnB und Star Taxi, wo die Plattformen als Vermittler und nicht als Dienstleistungsanbieter anerkannt wurden. 

Der EuGH hat festgestellt, dass Plattformen, die keine Kontrolle über die Preisgestaltung, das Verhalten der Fahrer und die Servicebedingungen ausüben - wie AirBnB, das lediglich die kurzfristige Vermietung erleichtert, ohne die Bedingungen vorzuschreiben - als Dienste der Informationsgesellschaft gelten können. In ähnlicher Weise hat das Gericht in der Rechtssache Star Taxi den Dienst als Vermittler anerkannt, weil er den Fahrern keine Betriebsbedingungen vorschreibt.

Auswirkungen auf digitale Plattformen

The CJEU's ruling has significant implications for digital platforms operating in the transportation sector. Platforms that, like Uber, exert substantial control over the transportation service may be classified as transport service providers rather than mere intermediaries. This classification subjects them to the corresponding national regulations, which can vary across EU Member States. However, as demonstrated by cases like AirBnB and Star Taxi, platforms that merely facilitate connections between service providers and customers without controlling the service itself may still be classified as intermediaries under EU law.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtliche Einstufung digitaler Plattformen im Verkehrssektor vom Grad der Kontrolle abhängt, die sie über die Dienstleistung ausüben. Plattformen, die eine wesentliche Rolle bei der Organisation und Verwaltung von Transportdienstleistungen spielen, werden wahrscheinlich als Transportdienstleister eingestuft und unterliegen damit den entsprechenden nationalen Vorschriften. Diese Rechtslage erfordert eine sorgfältige Prüfung durch digitale Plattformen, um die Einhaltung der geltenden Gesetze zu gewährleisten.

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Written by Lev Soros
Travel writer at GetTransfer Blog covering airport transfers, travel tips, and destination guides worldwide.

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