Star-Taxi-App-Fall: Gestaltung der EU-Regulierung für Ride-Hailing
Mit der zunehmenden Rolle digitaler Plattformen bei der Erleichterung von Transportdienstleistungen sind rechtliche Fragen bezüglich ihrer Klassifizierung und des Umfangs der behördlichen Aufsicht, der ihnen entgegengebracht werden sollte, entstanden. Das Kernproblem ist, ob diese Plattformen lediglich als Vermittler im Sinne der Richtlinie 2015/1535 behandelt werden sollten oder ob ihre Rolle sich auf die Erbringung von Transportdienstleistungen erstreckt, was ihrer nationalen strengeren Vorschriften unterwerfen würde. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sich in verschiedenen Fällen mit dieser Frage auseinandergesetzt, darunter der Fall „Star Taxi App“, der weitere Klarheit über die rechtlichen Unterscheidungen bietet, die für Mitfahr- und Taxiapplikationsplattformen gelten. Das Verständnis des regulatorischen Umfelds Nach EU-Recht spielt die Klassifizierung digitaler Dienste eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung ihrer regulatorischen Verpflichtungen. Die Richtlinie 2015/1535 definiert eine „informationsgesellschaftsdienstleistung“ als eine, die: Grundsätzlich genießen Dienstleistungen, die diese Kriterien erfüllen, bestimmte Rechtsschutzbestimmungen, die die Fähigkeit der EU-Mitgliedstaaten, restriktive Maßnahmen wie Lizenzierung oder operative Kontrollen zu erheben, einschränken, es sei denn, bestimmte Verfahren werden eingehalten, einschließlich der Benachrichtigung der Europäischen Kommission. Allerdings sind Transportdienstleistungen von dieser Richtlinie ausdrücklich ausgeschlossen und fallen stattdessen unter nationale Rechtsrahmen, die Anforderungen an die Lizenzierung, die operative Aufsicht und die Preisregulierung umfassen. Die Klassifizierung digitaler Plattformen, die im Mobilitätssektor tätig sind, hängt von ihren… Star-Taxi-App-Fall: Gestaltung der EU-Regulierung für Ride-Hailing weiterlesen
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