Mit der zunehmenden Rolle digitaler Plattformen bei der Erbringung von Verkehrsdiensten stellten sich rechtliche Fragen hinsichtlich ihrer Einstufung und des Umfangs der Regulierungsaufsicht, der sie unterliegen sollten. Im Kern geht es darum, ob diese Plattformen im Rahmen der Richtlinie 2015/1535 lediglich als Vermittler behandelt werden sollten oder ob ihre Rolle in die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen hineinreicht und sie damit strengeren nationalen Vorschriften unterliegen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit dieser Frage in verschiedenen Fällen befasst, darunter in der Star Taxi App der weitere Klarheit über die rechtlichen Unterschiede zwischen Ride-Hailing- und Taxi-Aggregationsplattformen schafft.
Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen
Nach EU-Recht spielt die Klassifizierung digitaler Dienste eine entscheidende Rolle bei der Festlegung ihrer rechtlichen Verpflichtungen. Die Richtlinie 2015/1535 definiert einen "Dienst der Informationsgesellschaft" als einen solchen, der:
- Vorgesehen für die Vergütung,
- Wird aus der Ferne durchgeführt,
- Die Zustellung erfolgt auf elektronischem Wege,
- Wird auf Antrag eines Empfängers eingeleitet.
Grundsätzlich genießen Dienste, die diese Kriterien erfüllen, einen gewissen rechtlichen Schutz, der die Möglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten einschränkt, restriktive Maßnahmen wie Lizenzvergabe oder Betriebskontrollen aufzuerlegen, sofern nicht bestimmte Verfahren eingehalten werden, einschließlich der Unterrichtung der Europäischen Kommission.
Verkehrsdienstleistungen sind jedoch ausdrücklich von dieser Richtlinie ausgenommen und fallen stattdessen unter nationale Regulierungsrahmen, die Anforderungen an die Lizenzierung, Betriebsaufsicht und Preiskontrolle enthalten. Die Einstufung digitaler Plattformen, die im Mobilitätssektor tätig sind, hängt davon ab, inwieweit sie in den Kernprozess der Dienstleistungserbringung eingebunden sind, was bestimmt, ob sie als reine Vermittler oder als Verkehrsdienstleister fungieren.
Der Fall Star Taxi: rechtliche Prüfung
Im November 2020 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) über SC Star Taxi App SRL gegen Stadtverwaltung Bukarest (Rechtssache C-62/19). In der Rechtssache ging es darum, ob Star Taxi, eine digitale Plattform, die Fahrgäste mit lizenzierten Taxifahrern verbindet, als Dienst der Informationsgesellschaft oder als Verkehrsdienstleister einzustufen ist.
Der EuGH entschied, dass Star Taxi als Dienst der Informationsgesellschaft und nicht als Verkehrsdienstleister tätig ist. Die Entscheidung basierte auf den folgenden Schlüsselfaktoren:
- Star Taxi bringt Fahrgäste ausschließlich mit lizenzierten Taxifahrern zusammen, die bereits durch nationale Transportgesetze reguliert sind. Ihre Anbieter sind bereits auf dem Markt und wurden bereits reguliert.
- Die Plattform gibt keine Preispolitik vor und legt keine Fahrpreise fest; diese werden von den nationalen Zulassungsbehörden geregelt.
- Es bietet keine zusätzlichen verkehrsbezogenen Dienstleistungen wie Fuhrparkmanagement oder die Beschäftigung von Fahrern an.
- Das Unternehmen hat keine Kontrolle über die Zeitpläne, die Arbeitsbedingungen oder das Verhalten der Fahrer, sondern lediglich über die Ermöglichung digitaler Verbindungen.
- Der von Star Taxi angebotene Dienst unterscheidet sich von Ride-Hailing-Plattformen wie Uber, bei denen die Plattform die Kontrolle über die Tarife, den Fahrbetrieb und die Interaktion mit den Kunden ausübt.
Da Star Taxi über die Ermöglichung der digitalen Kommunikation hinaus nicht in die eigentliche Erbringung von Verkehrsdiensten eingreift, entschied der EuGH, dass es unter die Klassifizierung eines Dienstes der Informationsgesellschaft fällt. Infolgedessen wurden die restriktiven Lizenzanforderungen der Stadt Bukarest als unvereinbar mit dem EU-Recht eingestuft.
Auswirkungen auf digitale Plattformen
Die Stern-Taxi Das Urteil präzisiert das Rechtsverständnis digitaler Transportplattformen und unterscheidet zwischen solchen, die lediglich als Vermittler fungieren, und solchen, die eine wesentliche Kontrolle über die Transportdienste ausüben. Im Gegensatz zu Uber, das aufgrund seiner Preispolitik, der Kontrolle über die Fahrer und der direkten Verwaltung der Fahrbedingungen als Anbieter von Verkehrsdienstleistungen eingestuft wurde, wurde Star Taxi als Vermittler anerkannt. Diese Unterscheidung ist entscheidend für Plattformbetreiber, die sich in verschiedenen Rechtssystemen zurechtfinden müssen.
Zu den wichtigsten Faktoren, die die Klassifizierung von Plattformen beeinflussen, gehören:
- ob die Plattform nicht lizenzierte Fahrer einstellt, die ausschließlich für die Erbringung von Dienstleistungen auf sie angewiesen sind.
- ob die Plattform Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen festlegt, z. B. Tarifgestaltung, Arbeitszeiten oder vertragliche Verpflichtungen.
- ob die Plattform die Kontrolle über den Zugang der Fahrer zum Dienst ausübt.
Im Zuge der Weiterentwicklung digitaler Mobilitätslösungen müssen Regulierungsbehörden und Plattformbetreiber diese Unterscheidungen sorgfältig berücksichtigen, um die Einhaltung sowohl der EU- als auch der nationalen Vorschriften zu gewährleisten und gleichzeitig die Innovation in diesem Sektor zu fördern.